Sachkundigenprüfung – Krane in Chemnitz
Die Sachkundigenprüfung ist die zentrale wiederkehrende Prüfung für Krane und Hebezeuge. Sie muss durch eine befähigte Person mit nachgewiesener Sachkunde durchgeführt werden. In Chemnitz vermitteln wir Anfragen an entsprechend qualifizierte Sachkundige.
Qualifikation des Sachkundigen
Ein Sachkundiger für Krane muss folgende Voraussetzungen erfüllen: Fachbezogene Berufsausbildung (z. B. Metallbauer, Mechatroniker, Maschinenbautechniker), mehrjährige praktische Erfahrung mit Kranen, zeitnahe berufliche Tätigkeit und die Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungen. Die Befähigung muss dokumentiert sein.
Prüfumfang der Sachkundigenprüfung
Der Sachkundige prüft den Kran auf Standsicherheit, Tragfähigkeit und Funktionssicherheit. Dazu gehören: Kontrolle der Stahlkonstruktion auf Risse und Verformungen, Prüfung von Schweißnähten und Schraubverbindungen, Drahtseile auf Litzenbrüche und Korrosion, Hubwerk mit Bremse und Getriebe, Fahrwerke, Puffer und Endanschläge, Lastmomentbegrenzer und Überlastsicherungen, Endschalter für Hub- und Fahrbewegungen, und die gesamte elektrische Ausrüstung nach DGUV Vorschrift 3.
Zusätzliche Prüfungen nach DGUV V52
Neben der jährlichen Hauptprüfung schreibt die DGUV V52 zusätzliche Prüfungen vor: Prüfung vor Inbetriebnahme, Prüfung nach wesentlichen Änderungen und Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen (Anprall, Überlast, Sturm). Auch diese Prüfungen sind durch einen Sachkundigen in Chemnitz durchzuführen.
Eigenverantwortliche Sichtprüfungen
Zwischen den jährlichen Sachkundigenprüfungen muss der Kranführer arbeitstäglich eine Sichtprüfung durchführen. Diese umfasst die Kontrolle auf offensichtliche Mängel, die Funktion der Sicherheitseinrichtungen und den Zustand der Lastaufnahmemittel.
Prüfbericht und Nachweisführung
Der Prüfbericht des Sachkundigen enthält eine detaillierte Beschreibung des Krans, die durchgeführten Prüfungen mit Ergebnissen, eine Mängelliste mit Dringlichkeit, die festgelegte nächste Prüffrist und die Bestätigung der Betriebssicherheit. Der Bericht ist mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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