Kranprüfung nach DGUV V52 – Chemnitz
Krane sind prüfpflichtige Arbeitsmittel nach DGUV Vorschrift 52. In Chemnitz müssen sie mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Die Prüfung stellt die Betriebssicherheit von Krananlagen, Hebezeugen und Lastaufnahmemitteln fest.
Gesetzliche Grundlage: DGUV Vorschrift 52
Die DGUV Vorschrift 52 (ehemals BGV D6) regelt die Verwendung von Kranen und definiert die Prüfanforderungen: Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen mindestens jährlich sowie außerordentliche Prüfungen nach besonderen Ereignissen. Der Betreiber ist für die Einhaltung der Prüffristen verantwortlich.
Wer ist Sachkundiger?
Die Kranprüfung darf nur durch eine zur Prüfung befähigte Person (Sachkundiger) durchgeführt werden. Der Sachkundige verfügt über eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich Krane. Seine Befähigung muss nachgewiesen sein.
Prüfumfang der jährlichen Kranprüfung
Die wiederkehrende Prüfung umfasst die Sicht- und Funktionsprüfung des gesamten Krans: Tragkonstruktion, Schweißnähte, Schraubverbindungen, Seiltrieb, Hubwerk, Katzfahrwerk, Kranfahrwerk, Bremsen, Sicherheitseinrichtungen (Endschalter, Überlastsicherung), Steuerung und elektrische Ausrüstung.
Dokumentation und Prüfplakette
Nach bestandener Prüfung wird eine Prüfplakette mit dem nächsten Prüftermin am Kran angebracht. Der Prüfbericht dokumentiert die durchgeführten Prüfungen, festgestellte Mängel und die nächste Prüffrist. Das Prüfbuch wird fortgeschrieben.
Kranprüfung in Chemnitz
Für die Kranprüfung in Chemnitz und Umgebung beschreiben Sie Krantyp, Baujahr, Tragfähigkeit und Einsatzort. Wir prüfen die mögliche Vermittlung an einen qualifizierten Sachkundigen.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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