Brückenkrane Prüfung – Chemnitz
Brückenkrane – fachlich korrekt als Laufkrane bezeichnet – bewegen schwere Lasten über die gesamte Hallenbreite und -länge. In den Industriehallen von Chemnitz, etwa im Gewerbegebiet Borna oder entlang der Frankenberger Straße, sind diese Krananlagen täglich im Einsatz. Ihre wiederkehrende Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz von Personal und Anlage.
Was wird bei Brückenkranen geprüft?
Die Sachkundigenprüfung eines Brückenkrans umfasst die gesamte Krananlage: Tragkonstruktion mit Haupt- und Kopfträgern, Laufkatze mit Hub- und Fahrwerk, Kranbahn inklusive Schienenbefestigung, Stromzuführung, Steuerung sowie sämtliche Sicherheitseinrichtungen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Lastmomentbegrenzer, den Endschaltern und der Not-Halt-Funktion. Auch die Betriebsfestigkeit der Schweißverbindungen wird durch Sichtprüfung kontrolliert.
Normen und Vorschriften
Brückenkrane unterliegen der DGUV Vorschrift 52 (bisher BGV D6) sowie der BetrSichV und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Für die Prüfung ist eine zur Prüfung befähigte Person (Sachkundiger) erforderlich. Die Prüffristen richten sich nach Einsatzgrad, Betriebsstunden und Umgebungsbedingungen; mindestens jedoch einmal jährlich. In Chemnitz berücksichtigen die Prüfungen die örtlichen Gegebenheiten – von klimatisierten Montagehallen bis zu Hallen mit schwankenden Temperaturen in der Metallverarbeitung.
Zweiträger-Brückenkrane in der Schwerindustrie
In der Chemnitzer Metall- und Fahrzeugbauindustrie sind häufig Zweiträger-Brückenkrane mit Traglasten über 50 Tonnen im Einsatz. Diese Krane erfordern eine besonders gründliche Prüfung von Kranbahnträgern, Katzschienen und Hauptträger-Verbindungen. Schwingungsrisse im Bereich der Kopfträgeranschlüsse sind ein bekanntes Schadensbild, das bei der Sichtprüfung gezielt untersucht wird.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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